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FAQ
Alles Wichtige auf einen Blick. Transparenz ist die Basis für eine gute Zusammenarbeit. Damit Sie genau wissen, was Sie erwartet, habe ich hier die häufigsten Fragen zu Ablauf, Kosten und Organisation für Sie beantwortet. So können wir uns bei Ihrem Termin voll und ganz auf das Wichtigste konzentrieren: Ihre Gesundheit.
FAQ
Die häufigsten Fragen
MOVE ist eine Privatpraxis, meine Leistungen rechne ich in Anlehnung an die Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) ab. Die Kosten setzen sich immer aus zwei Bausteinen zusammen:
1. Der therapeutischen Leistung (z. B. Krankengymnastik oder Manuelle Therapie)
2. Der Pauschale für den Hausbesuch (inkl. Anfahrt und Wegezeit)
Für meine Preisgestaltung nutze ich einen marktüblichen Steigerungsfaktor (in der Regel 1,6-fach zum Vdek-Satz, Hausbesuch 1,4-fach). Damit stelle ich sicher, dass wir uns ausreichend Zeit für Ihre Gesundheit nehmen können und die Anfahrtswege abgedeckt sind.
Gerne unterstütze ich Sie vorab und erstelle Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zur Einreichung bei Ihrer privaten Krankenversicherung. So wissen Sie genau, welcher Eigenanteil ggf. auf Sie zukommt. Vor unserem ersten Termin erhalten Sie von mir einen Behandlungsvertrag bzw. eine Honorarvereinbarung per E-Mail. Darin sind die Kosten und der Ablauf kurz und verständlich geregelt. So sind alle organisatorischen Aspekte im Vorfeld geklärt und wir können uns beim Termin voll auf Ihre Therapie konzentrieren.
In der Regel arbeite ich in Schwetzingen und den angrenzenden Wohnorten. Dazu zählen Mannheim, Rheinau, Brühl-Rohrhof, Ketsch, Oftersheim, Plankstadt, Eppelheim und Heidelberg. Auch wenn Ihr Ort hier nicht genannt wurde, lohnt sich in der Regel eine Kontaktaufnahme, wir können bei freien Kapazitäten dann gerne alles Weitere besprechen.
Als reine Privatpraxis für Physiotherapie arbeite ich unabhängig von den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Das gibt uns die Freiheit, die Therapiezeit und -methoden exakt an Ihre Bedürfnisse anzupassen, nicht an einen Katalog.
• Privatversicherte & Beihilfe: Sie erhalten eine Rechnung, basierend auf der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). In der Regel werden die Kosten von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe erstattet. Bitte prüfen Sie vorab Ihren individuellen Tarif. Sollten meine Vergütungssätze über den Erstattungssätzen Ihrer Versicherung liegen, tragen Sie den Differenzbetrag als Investition in Ihre Gesundheit selbst. Selbstverständlich erhalten Sie vor Behandlungsbeginn eine transparente Honorarvereinbarung. Für weitere Informationen besuchen Sie gerne folgende Website: https://www.privatpreise.de
• Gesetzlich Versicherte: Sie sind herzlich willkommen! Sie können meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Viele Patienten nutzen diese Möglichkeit, um Wartezeiten zu umgehen oder längere Behandlungszeiten zu genießen, als die Kasse vorsieht. Sollten Sie als gesetzlich Versicherter ein Rezept mit Hausbesuch haben, melden Sie sich auch dann gerne bei mir, ich kooperiere mit Praxen und kann bei der Vermittlung unterstützend tätig werden.
Wenig! Ich bringe meine mobile Liege und das nötige Equipment mit. Sie benötigen lediglich:
• Etwas Platz (ca. 2x2 Meter) zum Aufstellen der Liege.
• Ein großes Handtuch.
• Ihre ärztlichen Unterlagen (Rezept, MRT-Bilder, Arztbriefe), falls vorhanden.
• Für Heilbehandlungen: Ja. Für klassische Physiotherapie (Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage) benötigen Sie ein Privatrezept von Ihrem Arzt.
• Für Prävention & Training: Nein. Leistungen wie sportphysiotherapeutische Beratung oder präventives Training können Sie auch ohne ärztliche Verordnung buchen. Sollten Sie meine Leistungen rein präventiv oder zur Leistungssteigerung ohne ärztliche Verordnung wünschen, bin ich gesetzlich verpflichtet, zusätzlich die aktuelle Mehrwertsteuer (19%) zu berechnen. Gerne berate ich Sie hierzu vorab.
Da ich als mobile Praxis feste Routen plane und die Zeit exklusiv für Sie reserviere, bitte ich um eine Absage bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen das Honorar als Ausfallgebühr in Rechnung stellen muss, da der Termin nicht neu vergeben werden kann.
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